Hallo Zusammen,
hat von Euch jemand das o.a. Mobilität im Gebrauch und kann darüber berichten.
Empfangsverhalten und Modulation wären besonders wichtig.
Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
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Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
73 de Reinhard, DL6ZAC
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Sieht interessant aus ;-)
Bei Youtube gibts n paar Videos, auch eines von einem OM aus dem Saarland, schreibt doch den ma an.
Das Gerät gibts auch noch unter dem Namen
QYT KT-WP-12
Bei Youtube gibts n paar Videos, auch eines von einem OM aus dem Saarland, schreibt doch den ma an.
Das Gerät gibts auch noch unter dem Namen
QYT KT-WP-12
- DK3QN
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Hallo Reinhard, DL6ZAC
falls du vorhaben solltest, dieses Gerät aus China (egal von welchem Lieferanten, via eBay, Ali, etc.) nach DL zu importieren,
und das Gerät hat keinen CE-Konformitätsnachweis, dann musst du im ziemlich wahrscheinlichen "worst case" damit rechnen,
dass du das Gerät nicht einführen darfst!
Ich mache aktuell so einen Fall durch: eBay Kauf eines von BG7TBL entwickelten Frequenzzählers.
Import abgelehnt durch den örtlichen Zoll, das Gewerbeaufsichtsamt in München, und dann durch die BNetzA.
Bei der BNetzA habe ich Widerspruch erhoben, weil ich nur die Platinen des Counters brauche und nicht das fertige
Gerät.
Es wird morgen, Mittwoch, 21.06.2022, dort darüber entschieden.
Bei negativem Entscheid habe ich ca. 250 Euro "in den Sand" gesetzt, also total-Verlust dieser Summe!
Be warned!
Klaus, DK3QN
P.S.: ich kann gerne, bei Bedarf, den Vorgang nach finalem Entscheid im Detail beschreiben.
falls du vorhaben solltest, dieses Gerät aus China (egal von welchem Lieferanten, via eBay, Ali, etc.) nach DL zu importieren,
und das Gerät hat keinen CE-Konformitätsnachweis, dann musst du im ziemlich wahrscheinlichen "worst case" damit rechnen,
dass du das Gerät nicht einführen darfst!
Ich mache aktuell so einen Fall durch: eBay Kauf eines von BG7TBL entwickelten Frequenzzählers.
Import abgelehnt durch den örtlichen Zoll, das Gewerbeaufsichtsamt in München, und dann durch die BNetzA.
Bei der BNetzA habe ich Widerspruch erhoben, weil ich nur die Platinen des Counters brauche und nicht das fertige
Gerät.
Es wird morgen, Mittwoch, 21.06.2022, dort darüber entschieden.
Bei negativem Entscheid habe ich ca. 250 Euro "in den Sand" gesetzt, also total-Verlust dieser Summe!
Be warned!
Klaus, DK3QN
P.S.: ich kann gerne, bei Bedarf, den Vorgang nach finalem Entscheid im Detail beschreiben.
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Mir hat der Zoll mal ein Anysecu DMR Handgerät beschlagnahmt. Kam noch nicht mal zum örtlichen Zoll, war gleich in Frankfurt weg weil auf "schwarzer Liste" oder so. War zum Glück kein hoher Betrag.
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Das widerspricht dem Sinn des Amateurfunkdienstes als Experimentierfunk. Experimentierfunk kann nicht CE zertifiziert sein. In der Schweiz haben die Bemühungen der USKA dazu geführt, dass wir eine akzeptable Regelung haben. In Deutschland müsst Ihr dies auch anstreben!
73, Peter - HB9PJT
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... lagen.html
73, Peter - HB9PJT
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... lagen.html
DK3QN hat geschrieben: ↑20. Jun 2022, 22:27Ich mache aktuell so einen Fall durch: eBay Kauf eines von BG7TBL entwickelten Frequenzzählers.
Import abgelehnt durch den örtlichen Zoll, das Gewerbeaufsichtsamt in München, und dann durch die BNetzA.
Bei der BNetzA habe ich Widerspruch erhoben, weil ich nur die Platinen des Counters brauche und nicht das fertige
Gerät.
- db6zh
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Ihr Schweizer habt ja auch einen Waffenschrank daheim und trefft Euch auf dem Rütli. Wir haben weder noch, nur unterbezahlte Beamte.
73 Peter
73 Peter
- DK3QN
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Hallo Peter, HB9PJT, und Kollegen,
Ich habe die Schweiz-Regelung unter deinem Post gelesen.
Diese ist leider ähnlich nachteilig in Bezug auf das, was Funkamateure importieren dürfen - ohne Konformitätserklärungen - wie
die EU-Richtlinie 2014/53/EU und - noch verschärft - die Übernahme dieser Richtlinie in deutsches Recht (FuAG von 2017).
Weil:
In der CH Regelung ist nur von "Funkanlagen" die Rede, also von Geräten, die dem Funken dienen.
Von anderen Geräten, wie z.B. in meinem Fall eines Frequenz-Zählers, ist dort nicht die Rede.
In der genannten EU-Richtlinie sind in Anhang 1, Absatz 1, die Ausnahmen für Funkamateure beschrieben, die da sind:
Zitat Anfang:
a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
c) Geräte, die von einzelnen Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und wissenschaftlichen
Zwecken zusammengebaut wurden.
Zitat Ende
Nach dieser EU-Richtlinie würde also der von mir erstandene Frequenz-Zähler (gekauft über eBay aus China) unter obigen Punkt c)
fallen. Allerdings hat der Bearbeiter der BNetzA nach dem Teil gegoogled und festgestellt, dass das Teil von diversen Anbietern
bei eBay, AliExpress... zum Verkauf angeboten wird. Die Argumentation dort war, dass deshalb obiger Punkt c) nicht greift,
da das Teil "kommerziell" vermarktet wird und nicht von einem einzelnen Funkamateur angeboten wurde.
Ich hatte mich in meiner Argumentation gegenüber der BNetzA bewusst auf die EU Richtlinie bezogen, weil deren Formulierungen
bezüglich obigem Punkt c) nach Übernahme in deutsches Recht (FuAG) noch "schlimmer" ausfallen (Punkte a) und b) sind unverändert
übernommen worden):
Im deutschen FuAG heißt es unter Punkt c):
Zitat Anfang:
c) Funkanlagen, die von Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und wissenschaftlichen
Zwecken zusammengebaut wurden.
Zitat Ende
Es wurde also im FuAG die Bandbreite von "Geräte" reduziert auf "Funkanlagen".
Somit muss zumindest jeder schweizerische und deutsche Funkamateur damit rechnen, dass die Einfuhr von Geräten, die nicht
Funkanlagen sind und keine Konformitäts-Erklärung(en) haben, verweigert wird.
Weil dieses rechtliche Thema doch erhebliche Konsequezen für uns Funkamateure nach sich zieht, habe ich meinen Fall in Kurzform
an die DARC-Geschäftsstelle gesendet, verbunden mit der Bitte um eine juristisch abgesicherte Stellungnahme generell zum Import
von Geräten ohne CE-Kennzeichnung etc. aus dem EU-Ausland für AFU-Zwecke.
Sobald ich dazu eine berichtenswerte Information vorliegen habe, werde ich einen eigenen Thread zum Thema starten.
Klaus, DK3QN
Ich habe die Schweiz-Regelung unter deinem Post gelesen.
Diese ist leider ähnlich nachteilig in Bezug auf das, was Funkamateure importieren dürfen - ohne Konformitätserklärungen - wie
die EU-Richtlinie 2014/53/EU und - noch verschärft - die Übernahme dieser Richtlinie in deutsches Recht (FuAG von 2017).
Weil:
In der CH Regelung ist nur von "Funkanlagen" die Rede, also von Geräten, die dem Funken dienen.
Von anderen Geräten, wie z.B. in meinem Fall eines Frequenz-Zählers, ist dort nicht die Rede.
In der genannten EU-Richtlinie sind in Anhang 1, Absatz 1, die Ausnahmen für Funkamateure beschrieben, die da sind:
Zitat Anfang:
a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
c) Geräte, die von einzelnen Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und wissenschaftlichen
Zwecken zusammengebaut wurden.
Zitat Ende
Nach dieser EU-Richtlinie würde also der von mir erstandene Frequenz-Zähler (gekauft über eBay aus China) unter obigen Punkt c)
fallen. Allerdings hat der Bearbeiter der BNetzA nach dem Teil gegoogled und festgestellt, dass das Teil von diversen Anbietern
bei eBay, AliExpress... zum Verkauf angeboten wird. Die Argumentation dort war, dass deshalb obiger Punkt c) nicht greift,
da das Teil "kommerziell" vermarktet wird und nicht von einem einzelnen Funkamateur angeboten wurde.
Ich hatte mich in meiner Argumentation gegenüber der BNetzA bewusst auf die EU Richtlinie bezogen, weil deren Formulierungen
bezüglich obigem Punkt c) nach Übernahme in deutsches Recht (FuAG) noch "schlimmer" ausfallen (Punkte a) und b) sind unverändert
übernommen worden):
Im deutschen FuAG heißt es unter Punkt c):
Zitat Anfang:
c) Funkanlagen, die von Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und wissenschaftlichen
Zwecken zusammengebaut wurden.
Zitat Ende
Es wurde also im FuAG die Bandbreite von "Geräte" reduziert auf "Funkanlagen".
Somit muss zumindest jeder schweizerische und deutsche Funkamateur damit rechnen, dass die Einfuhr von Geräten, die nicht
Funkanlagen sind und keine Konformitäts-Erklärung(en) haben, verweigert wird.
Weil dieses rechtliche Thema doch erhebliche Konsequezen für uns Funkamateure nach sich zieht, habe ich meinen Fall in Kurzform
an die DARC-Geschäftsstelle gesendet, verbunden mit der Bitte um eine juristisch abgesicherte Stellungnahme generell zum Import
von Geräten ohne CE-Kennzeichnung etc. aus dem EU-Ausland für AFU-Zwecke.
Sobald ich dazu eine berichtenswerte Information vorliegen habe, werde ich einen eigenen Thread zum Thema starten.
Klaus, DK3QN
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Re: Anysecu WP-9900 Mobiltransceiver 2m + 70cm
Warum?DK3QN hat geschrieben: ↑21. Jun 2022, 19:21
In der genannten EU-Richtlinie sind in Anhang 1, Absatz 1, die Ausnahmen für Funkamateure beschrieben, die da sind:
Zitat Anfang:
a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
c) Geräte, die von einzelnen Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und wissenschaftlichen
Zwecken zusammengebaut wurden.
Zitat Ende
Nach dieser EU-Richtlinie würde also der von mir erstandene Frequenz-Zähler (gekauft über eBay aus China) unter obigen Punkt c)
fallen.
Ist weder ein Bausatz für Funkanlagen noch eine zum Umbau vorgesehene Funkanlage noch ein Gerät das von Dir zusammen gebaut wurde.
73
Peter